BITTE BEACHTEN
Liebe Patientinnen und Patienten,
Sprechzeiten und Termine finden wie geplant statt.
Zusätzlich zu den ohnehin hohen Hygienestandarts greifen verschärfte Maßnahmen wie regelmäßige Desinfektion und Säuberung der Patientenbereiche und Türklinken, sowie Verzicht auf Zeitschriften im Wartebereich.
Ihr Praxisteam Jutta-Kristina Metzger
DGZMK: Eine gesunde Mundhöhle trägt zum Schutz vor COVID-19 bei
Eine gesunde Mundhöhle dient auch dem allgemeinen Gesundheitszustand. Nicht zuletzt in Zeiten der Corona-Pandemie gilt, dass eine gute Mundhygiene zum Schutz vor Krankheiten beitragen kann. Darauf weist jetzt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hin.
„Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kommt der Zahnmedizin über die Gesunderhaltung der Mundhöhle eine besonders wichtige Rolle zu. Prävention stärkt die Immunkompetenz am Entstehungsort der Virusinfektion und hilft über diese Fitmacherfunktion, sie zu vermeiden oder ihren Verlauf zu abzumildern“, betont der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Roland Frankenberger. Für die Patienten sei es wichtig, sich immunologisch bestmöglich gegen Covid-19 zu wappnen. Dies schließe eine konsequente Mundhygiene mit ein.
Deutlich werde die Problematik etwa bei der weit verbreiteten Volkskrankheit Parodontitis. Der DGZMK-Präsident erläutert: „Ein Patient, der unter einer Parodontitis leidet, hat eine subgingivale Zahnfleischentzündung. Das bedeutet, dass er – häufig unbemerkt – eine offene Wunde von etwa 40 Quadratzentimetern im Mundraum trägt. Es ist doch vollkommen klar, dass dadurch einer Erkrankung wie Covid-19 Tür und Tor geöffnet ist.“
Weniger Mundhygiene – mehr tödliche Verläufe
Prof. Frankenberger verweist auf vorliegende Daten, die diesen Zusammenhang belegen. Demzufolge komme es in Gebieten, in denen mangelnde Mundhygiene mehr Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis verursache, auch vermehrt zu tödlichen Verläufe einer Corona-Erkrankung.
Zahnärztliche Behandlungen in Baden-Württemberg wieder uneingeschränkt möglich
Durch den Einsatz der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer konnte erreicht werden, dass die baden-württembergischen Zahnärztinnen und Zahnärzte seit dem 4. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen in den Praxen ihre Patientinnen und Patienten behandeln können. Den Patientinnen und Patienten wird empfohlen, wieder regelmäßig zur Vorsorge in die Zahnarztpraxis zu gehen. Um die neue Rechtslage bekannt zu machen, wurde dies landesweit in Tageszeitungen und Gemeindeblättern kommuniziert.
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Jutta-Kristina Metzger
und das Team der Praxis für Zahnheilkunde